Aktuelles
Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet. Hier liegt die Zuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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